"Man muß die Welt nicht verstehen,
man muß sich nur darin zurecht finden."
Paul Moor
Die Heilpädagogische Frühförderung kommt für Ihr Kind in Frage, wenn es Entwicklungsprobleme zeigt.
Diese können sein:
Bestehende Diagnosen: Frühgeburt, Down-Syndrom, Cerebralparese, Koordinationsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, ADS / ADHS
Entwicklungsverzögerung, Sprachentwicklungsverzögerung
Soziale Auffälligkeiten beim Spielen und im Umgang mit anderen Kindern
Mangelndes Selbstvertrauen, mangelnde Selbstsicherheit
Konzentrations- und Lernschwierigkeiten
Fein- und grobmotorische Auffälligkeiten
Die Heilpädagogische Frühförderung nutzt methodisch das natürliche Spielverhalten des Kindes, um erforderliche Fertigkeiten und Befähigungen bei ihm zu ermöglichen. Entwicklung geschieht durch das Spielen, und das Spielverhalten ist ein Ausdruck der Entwicklung. Hier entsteht ein Kreisschluss, den wir in der Frühförderung nutzbar machen.
Die Förderung orientiert sich immer an der Persönlichkeit des Kindes sowie an den familiären Umständen und der individuellen Situation der Eltern.
Es ist für unerlässlich Sie als Eltern mit einzubeziehen. Die nachhaltige Entwicklungsbesserung Ihres Kindes hängt damit maßgeblich zusammen.
In drei Schritten zur Frühförderung:
Um Frühförderung zu erhalten, wird eine ärztliche Bescheinigung des Kinderarztes oder des Hausarztes benötigt. Der Arzt stellt den Bedarf fest und verordnet die Leistung.
Die Verordnung macht eine standardisierte Diagnostik möglich, die offenbart, welche konkrete Hilfe das Kind benötigt.
Daraufhin kann der Antrag auf Frühförderung Download gestellt werden. Wird die Heilpädagogische Frühförderung als Maßnahme festgestellt, erfolgt die Zusage und Kostenübernahme durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Die Heilpädagogische Praxis KraftOrt für Frühförderung ist gerne bei der Antragstellung behilflich. Wenden Sie sich an uns.