Heilpädagogische Frühförderung

                    nach §§ 113, 116 SGB IX

        "Man muß die Welt nicht verstehen,
          man muß sich nur darin zurecht finden."

                                                                                                                                        Paul Moor

                                                                                                                         

Die Heilpädagogische Frühförderung  kommt für Ihr Kind in Frage, wenn es Entwicklungsprobleme zeigt. 

Diese können sein:

Bestehende Diagnosen: Frühgeburt, Down-Syndrom, Cerebralparese, Koordinationsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, ADS / ADHS

Entwicklungsverzögerung, Sprachentwicklungsverzögerung

Soziale Auffälligkeiten beim Spielen und im Umgang mit anderen Kindern

Mangelndes Selbstvertrauen, mangelnde Selbstsicherheit

Konzentrations- und Lernschwierigkeiten

Fein- und grobmotorische  Auffälligkeiten

 

Die Heilpädagogische Frühförderung nutzt methodisch das natürliche Spielverhalten des  Kindes, um erforderliche Fertigkeiten und Befähigungen bei ihm zu ermöglichen. Entwicklung geschieht durch das Spielen, und das Spielverhalten ist ein Ausdruck der Entwicklung.  Hier entsteht  ein Kreisschluss, den wir in der Frühförderung nutzbar machen. 

Die Förderung orientiert sich immer an der Persönlichkeit des Kindes sowie an den familiären Umständen und der individuellen Situation der Eltern.

Es ist für  unerlässlich Sie als Eltern mit einzubeziehen. Die nachhaltige Entwicklungsbesserung Ihres Kindes hängt damit maßgeblich zusammen. 

 

In drei Schritten zur Frühförderung:

Um Frühförderung zu erhalten, wird eine  ärztliche Bescheinigung des Kinderarztes oder des Hausarztes benötigt.  Der Arzt stellt den Bedarf fest und verordnet die Leistung.

Die Verordnung macht eine standardisierte Diagnostik   möglich, die offenbart, welche konkrete Hilfe das Kind benötigt.

Daraufhin kann der Antrag auf Frühförderung Download    gestellt werden. Wird die Heilpädagogische Frühförderung als Maßnahme festgestellt, erfolgt die Zusage und Kostenübernahme durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

 

Die Heilpädagogische Praxis KraftOrt für Frühförderung ist gerne bei der Antragstellung behilflich. Wenden Sie sich an uns.